Das Land regelt in der sogenannten „Schulbaurichtlinie“ zum einen die grundsätzlichen Voraussetzungen zukunftsfähigen Schulbaus, um sicherzustellen, dass alle Schulen den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Zum anderen regelt das Land darin, unter welchen Voraussetzungen es sich an den Baumaßnahmen der Schulträger beteiligt und diese finanziell fördert. Beide Aspekte werden mit der Neufassung der Schulbaurichtlinie aktualisiert.
„Für moderne Räumlichkeiten gibt es keine allgemeine Blaupause – sie sind abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und den Zielen der jeweiligen Schulen. Deshalb schaffen wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten, in dem wir zukünftig Lernflächen statt vorgeschriebener Räume fördern. So kann sich der Raum Schule an das pädagogische Konzept der Schule anpassen“, so Hubig. „Wir setzen bei der Förderung einen Schwerpunkt auch auf Nachhaltigkeit und geben durch eine höhere Förderung und die Betrachtung nicht nur der reinen Bau-, sondern der Folgekosten im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes Anreize für nachhaltiges Bauen und Energieeffizienz. Und wir fördern erstmals auch bauliche Maßnahmen für die Digitalisierung von Schulen. Zugleich unterstützen wir die Barrierefreiheit und die Sicherheit weiter und fördern ausdrücklich Maßnahmen des Brandschutzes, der Amokprävention oder des Unfallschutzes. Denn Schulen sollen Lernorte sein, an denen sich alle stets gut aufgehoben fühlen“, sagte sie.
„Des Weiteren legen wir den Grundstein dafür, dass die Gestaltung von Schulen zukünftig von allen für alle gedacht und geplant wird. Deshalb ist eine „Phase Null“, eine Beteiligung der Schulgemeinschaft vor Ort, künftig Pflicht.“ Die Schulen unterstützt dabei ein Beratungsteam des Pädagogischen Landesinstituts.
Die Schulbaurichtlinie ist dabei nicht allein im Ministerium entstanden: Unter anderem im Rahmen der Initiative „Schule der Zukunft“ haben Ende 2022 zwei Town Halls zum Thema Schulbau der Zukunft stattgefunden, an denen über 200 Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinschaften teilgenommen haben.
Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz, sagte aus Sicht der Schulträger: „Ein modernes Lernumfeld ist eine Voraussetzung, dass sich Schülerinnen und Schüler wohl fühlen. Dies kann zum persönlichen Bildungserfolg beitragen. Positiv ist dabei, dass vor Ort mehr Gestaltungsspielraum besteht. Damit auch möglichst viele Maßnahmen ergriffen werden können, ist den Schulträgern die nötige Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen.“
Bisherige gelungene Praxisbeispiele, gute Herangehensweisen und eine Schritt-für-Schritt-Hilfestellung für die Schulträger wurden aus all den bisher gewonnenen Perspektiven und Erfahrungen zusammengefasst und werden den Schulträgern als Kompendium und damit Leitlinien für den Schulbau an die Hand gegeben. Inhaltlich baut das Kompendium zur Schulbaurichtlinie auf den von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft gemeinsam mit dem Bund deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) herausgegebenen „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ auf. Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft setzt sich unter anderem dafür ein, den Schulbau in Deutschland zukunftsfähig zu machen, und wirkt darauf hin, dass entsprechende Regularien modernisiert werden.
Barbara Pampe, Vorständin der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, ergänzte: „Der Schulbau in Deutschland braucht dringend Innovationen, um den Anforderungen zeitgemäßer Pädagogik gerecht zu werden. Aber oft stehen dem veraltete Regularien und überkommene Vorschriften entgegen. Mit der Neufassung seiner Schulbaurichtlinie geht das Land Rheinland-Pfalz voran und schafft den Rahmen für zukunftsfähige Schulbauten.“
Ebenfalls stark unterstützt hat die Architektenkammer des Landes. Joachim Becker, Vizepräsident, erläuterte: „Neben dem Neubau wird die Entwicklung des Bestandes immer wichtiger. In beiden Fällen macht der Perspektivwechsel vom Raum- zum Flächenbezug bei der Förderung einen zeitgemäßen Schulbau möglich, bei dem der Freiraum und die Öffnung ins Quartier mitgedacht werden. Ein ermutigendes Signal für den Schulbau in Rheinland-Pfalz ist die ausdrückliche Erwähnung von Architektenwettbewerben. Sie können an die in der Phase 0 erarbeiteten Randbedingungen sinnvoll anschließen, denn gut strukturierte Verfahren ebnen den Weg zur jeweils besten Lösung.“
Stattgefunden hatte die zweite Town Hall an der BBS Westerburg, die selbst bereits seit vielen Jahren ein innovatives Raumkonzept umsetzt. Schulleiter Michael Niess erklärte: „Unsere Erfahrungen in Westerburg haben gezeigt, dass die veränderten räumlichen Rahmenbedingungen grundlegend für unseren veränderten Blick auf die Kernaufgabe von Schule waren und sind. Es geht nicht darum, kleinschrittig Rahmenbedingungen für besseren Unterricht zu verändern, sondern von Grund auf neue Rahmenbedingungen für gemeinsames, zukunftsgerichtetes und auf die Bedarfe des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Lernen anzulegen. Schnell!“
„Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Bundesländer, das konkrete Vorgaben und Anforderungen an notwendige Räumlichkeiten und Flächen stellt. Und wir verknüpfen damit eine breite Projektförderung für öffentliche und private Träger: Aktuell unterstützen wir unsere Schulträger mit mehr als 65 Millionen Euro jährlich, um für gleich gute Rahmenbedingungen überall im Land zu sorgen. Mit diesen Mitteln und der neuen Schulbaurichtlinie gehen wir erneut große Schritte dabei, unsere Schulen gemeinsam fit für die Zukunft zu machen“; so Ministerin Hubig abschließend.
Die Dokumente der Anhörung finden Sie hier:
Entwurf Schulbaurichtlinie
Entwurf Flächenprogramm