| Inklusion

Hubig: „Wir bauen die Inklusion an unseren Schulen weiter aus“ – mehr Qualität, mehr Teilhabe und Durchlässigkeit, mehr Planstellen

„Schulische Inklusion ist für uns in Rheinland-Pfalz seit jeher ein zentrales Anliegen. Deshalb gehen wir diesen Weg mit Überzeugung weiter. Unser Ziel ist es, im inklusiven Unterricht jedem Kind schulische Teilhabe und eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Mittwoch. Konkret bedeutet das: „Mit einer neuen Schulordnung für den inklusiven Unterricht und der modernisierten Förderschulordnung stärken wir die Inklusion an den rheinland-pfälzischen Schulen weiter.“ Begleitet werden diese durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen, zu denen auch mehr personelle Ressourcen gehören, ergänzte Hubig: „Wir wollen in den kommenden Jahren in Rheinland-Pfalz mehr als 250 neue Planstellen im Bereich Inklusion zusätzlich einrichten und sorgen für die entsprechende finanzielle Ausstattung.“
ZU sehen ist Bildungsministerin Hubig, die im Anschluss an die Pressekonferenz O-Töne gibt.
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig gibt im Anschluss an die Pressekonferenz O-Töne.
Auf dem Foto sind Abteilungsleiterin Elke Schott, Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Pressesprecher Ulrich Gerecke während der Pressekonferenz zu sehen..
von links nach rechts: Abteilungsleiterin Elke Schott, Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Pressesprecher Ulrich Gerecke

Die Ministerin betonte, es gehe dabei um eine Weiterentwicklung des bisherigen Systems: „Wir werden innerhalb der Strukturen das Bewährte erhalten. Deshalb bleibt es bei den drei Säulen der Förderung in Regelschulen, Schwerpunktschulen mit inklusivem Angebot und Förderschulen. Auch das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern gilt unverändert.“ Allerdings sei zu beobachten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf steige. Zudem sei es erfahrungsgemäß für viele Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nicht immer einfach, eine eingeschlagene Schullaufbahn zu wechseln.

Die beiden Schulordnungen orientieren sich am Folgenden:

  • Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf sollen vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen.
  • Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt grundsätzlich am Wohnort, der unmittelbare Weg in eine Förder- oder Schwerpunktschule bleibt offen.
  • Der Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen wird während der Schullaufbahn immer wieder überprüft. Damit kann auf Entwicklungen bei den Schülerinnen und Schülern reagiert werden, z. B. durch den Wechsel in eine Regelschule.
  • Die Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen beschränken sich auf das Notwendige.

„Uns geht es darum, allen Kindern und Jugendlichen mit ihren Fähigkeiten und Stärken Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, betonte Hubig. Die Schulordnung für den inklusiven Unterricht sowie die Förderschulordnung schaffe dafür erstmals den Rechtsrahmen für alle Schularten. Konkret hat dies mehrere Anpassungen zur Folge:

  • Alle Kinder werden an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet. Diese formale Anmeldung lässt den Eltern aber auch weiterhin die Möglichkeit, sich sofort oder später für den Besuch ihres Kindes an einer Förder- oder Schwerpunktschule zu entscheiden.
  • Die Schulen erstellen ein inklusives Konzept und eine verbindliche individuelle Förderplanung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.
  • Die Rolle und der Auftrag der Förder- und Beratungszentren (FBZ) werden in der Förderschulordnung verankert. Mit ihrer sonderpädagogischen Fachkompetenz sollen sie die Schulen beim inklusiven Unterricht unterstützen.
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen werden möglichst nahe am Lehrplan der Regelschule unterrichtet. Dadurch wird behinderten Schülerinnen und Schülern, wenn sie einen Wechsel in die Regelschule anstreben, dieser Schritt sehr erleichtert.

Auch bei den Übergängen zwischen den Schulen gelten neue Regelungen:

  • Künftig gilt der Grundsatz: Sonderpädagogischer Förderbedarf wird so spät wie möglich, aber so früh wie notwendig festgestellt. Alle Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise den Förderbedarf Lernen aufweisen, nehmen deshalb in der 1. und 5. Klasse zunächst am Regelunterricht teil. Sie sind somit nicht mehr frühzeitig auf eine Förderschule festgelegt, sondern lernen mit anderen Kindern gemeinsam und erhalten individuelle Förderung. Im Bedarfsfall wird der sonderpädagogische Förderbedarf dann am Beginn der 2. bzw. 6. Klasse beantragt und festgestellt.
  • Die Schulen überprüfen regelmäßig, ob der Förderbedarf (Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Lernen) weiterhin besteht oder ob ein Übergang in den Regelunterricht möglich ist.
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung haben das Recht, nach der 9. Klasse grundsätzlich in das Berufsvorbereitungsjahr inklusiv (BVJ-I) an Berufsbildenden Schulen zu wechseln.

Weil auch Rheinland-Pfalz mehr Förderschullehrkräfte in der Ausbildung und in den Schulen braucht, werde das Land seine Anstrengungen für mehr Ressourcen ausbauen, kündigte Hubig an. Dank der zusätzlichen Studienseminarteildienststelle in Wallertheim können alle Studienabsolventinnen und -absolventen aus Rheinland-Pfalz und aus anderen Ländern ihren Vorbereitungsdienst ohne Wartezeit und ohne Zulassungsbeschränkungen beginnen. Mit dem neuen Studiengang Lehramt an Förderschulen an der Universität Koblenz werden die Ausbildungskapazitäten weiter gesteigert. „Wir werden auch das Weiter- und Fortbildungsangebot zum Thema individuelle Förderung und Förderplanung ausweiten und kümmern uns verstärkt um die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte“, so Hubig weiter.

Die Schulordnung für den inklusiven Unterricht und die Förderschulordnung hat der Ministerrat am Dienstag (23. Mai 2023) zur Kenntnis genommen. Sie werden jetzt in einem breiten Anhörungsverfahren den beteiligten Gremien, Personalvertretungen und Verbänden vorgestellt und beraten. Im Herbst 2023 werden die Regelungen veröffentlicht und danach stufenweise in Kraft treten.

„Ein gerechtes Bildungssystem ist für mich ohne funktionierende inklusive Bildung nicht vorstellbar“, betonte Ministerin Hubig abschließend. „Die beiden neuen Schulordnungen sind ein Baustein, um unser gesamtes System in diesen Zeiten qualitativ voranzubringen und auf die Herausforderungen besser einzustellen.“ Berührungspunkte gebe es zum Beispiel zwischen dem Förderbedarf Lernen und der sprachlichen Bildung bzw. Sprachförderung im frühkindlichen und im Grundschulalter. Als Konsequenz aus dem IQB-Bildungstrend 2021 werde Rheinland-Pfalz deshalb bewährte Maßnahmen der Sprachbildung wie die Programme „Lesen macht stark“ und „Mit Kindern im Gespräch“ landesweit ausrollen, verstetigen und verbindlich einsetzen. Sie ergänzen den bereits verbindlich geltenden Grundwortschatz. Zudem werden weitere Schritte zur Stärkung der Basiskompetenzen ergriffen und frühere Sprachstandserhebungen für alle Kinder in den Blick genommen. Damit auch inklusives Lernen unter den richtigen Rahmenbedingungen stattfinden kann, wird auch die Schulbaurichtlinie überarbeitet und angepasst.

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